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0% Mehrwertsteuer auf Photovoltaikmodule (PV-Module) ab 1.1.2024 in Österreich (AT)

Ab dem 1. Januar 2024 sind Photovoltaik-Module sowie dazugehöriges Zubehör und Montagematerial unter bestimmten Bedingungen von der Mehrwertsteuer befreit. 

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Bestellungen, die PV Module beinhalten, die Vorteile der 0% MwSt. genießen. Bestellungen ohne PV Module werden mit dem regulären Steuersatz von 20% verrechnet. 

Bestellungen von Wechselrichtern, Montagematerial, etc. ohne gleichzeitige Bestellung von PV Modulen werden mit dem normalen Steuersatz von 20% (AT) verrechnet.

Wenn Sie PV-Module mit Zubehör wie Wechselrichter und Montagematerial kaufen und die Voraussetzungen für einen steuerfreien Erwerb haben, bitten wir Sie, bei der Auswahl des Landes "Österreich (steuerfrei gem. § 28 Abs. 62 UstG)" und die Zahlung im Voraus ("Vorauskasse") zu tätigen.

Wenn Sie einmal im Warenkorb auf "Österreich (steuerfrei gem. § 28 Abs. 62 UstG)" umgestellt haben, werden im Shop die Preise inkl. 0% Mwst. angezeigt.

Durch den Abschluss des Kaufs bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung von 0% erfüllen. Diese Bedingungen umfassen den eigenständigen Betrieb der PV-Anlage auf einem begünstigten Gebäude mit einer Engpassleistung von maximal 35 kW (Spitzenleistung). Diese Bestätigung ist in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) integriert.

PV-Module, die an Endkunden in Österreich geliefert werden, unterliegen einem Mehrwertsteuersatz von 0%. Wenn Sie ausschließlich PV-Module oder Sets, die PV-Module enthalten, bei uns erwerben, erfolgt die Abwicklung automatisch und die Preise werden im Shop korrekt angezeigt.

„Der Nachweis kann sich aus einer Bestätigung des Käufers/der Käuferin ergeben, dass er/sie die Photovoltaikanlage betreibt, es sich um ein begünstigtes Gebäude handelt und die Engpassleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kW (peak) beträgt oder betragen wird. Eine solche Bestätigung kann auch im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung (z.B. AGB) erfolgen.“ Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html

Bitte informieren Sie uns, falls Sie diese Bedingungen nicht erfüllen. Wir behalten uns vor, etwaige Steuerschulden durch Falschangabe an Sie nachzuverechnen.

Bitte beachten Sie, dass nur Rechnungen, die PV-Module enthalten, steuerfrei sind. Dies bedeutet, dass die gesamte Anlage von einem Unternehmen erworben werden muss, um die volle Steuerersparnis nutzen zu können. An dieser Stelle möchten wir auf unseren Montageservice hinweisen, der die schlüsselfertige Errichtung Ihrer PV-Anlage umfasst – von der Planung über die Montage bis zur Fertigstellung beim Netzbetreiber. Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie uns bitte unter service@e4mobility.at.

Weitere Informationen finden Sie unter: Link zu den Infos